Familienpflege

Familienpflegestation und Einsatzstelle für Dorfhelfer/-innen

Familienpflege

Hilfsangebote für Familien

Der Einsatz einer Familienpflegerin wird in der Regel von der Krankenkasse finanziert. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kinder betreuende Person weder die Kinder noch den Haushalt versorgen kann, etwa aufgrund einer akuten Krankheit, eines Unfalls oder einer Risikoschwangerschaft.

Des Weiteren muss mindestens ein Kind im Haushalt leben, das bei Einsatzbeginn das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder selbst aufgrund von Behinderung oder Krankheit auf Hilfe angewiesen ist. Bevor die Familienpflege bewilligt wird, muss sichergestellt sein, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen kann.

Darüber hinaus kommen auch noch andere Kostenträger, z. B. Beihilfe oder Sozial- und Jugendamt in Frage. Seit 01.01.2004 verlangen die gesetzlichen Kassen vom Leistungsempfänger einen Eigenanteil.

Aufgabe der Familien- beziehungsweise Dorfhelferin

Die Familienpflegerin kommt zur Familie ins Haus und übernimmt alle im Haushalt anfallenden Tätigkeiten. Darunter fällt insbesondere die Betreuung und Versorgung der Kinder, gegebenenfalls jedoch auch die Mitversorgung pflegebedürftiger Angehöriger. Die Aufgaben richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der Einsatzfamilien.

Handelt es sich um Haushalte mit landwirtschaftlichem Betrieb, kommt eine Dorfhelferin zur Familie. Diese übernimmt ebenfalls alle im Haushalt anfallenden Tätigkeiten sowie die Versorgung und Betreuung der Kinder und pflegebedürftiger Angehöriger. Zusätzlich zu diesen Aufgaben gehört auch die Garten- und Stallarbeit zum Aufgabengebiet der Dorfhelferin.

Die Trägerschaft unserer Dorfhelferinnenstation hat der Evang.-Luth. Dekanatsbezirk Wassertrüdingen.

Weitere Informationen:                     

Winfried Käfferlein
Tel.: +49 9832 6860-65
Fax: +49 9832 6860-88
E-Mail: w.kaefferlein@diakonie-dkb-wtr.de